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Normen-Atlas

Welche Norm betrifft welchen Betrieb?

Übersicht der 17 Normen und Verordnungen, die wiederkehrende Prüfpflichten nach BetrSichV und DGUV setzen. Jede mit klarer Pflicht-Aussage und Verweis auf die Tools, die ihre Umsetzung übernehmen.

BetrSichV

Betriebssicherheitsverordnung

Das Dach über allen wiederkehrenden Prüfpflichten: Arbeitsmittel müssen vor Inbetriebnahme und in festen Intervallen durch befähigte Personen geprüft werden.

ElektroPrüfManagerLadeCheckStaplerStartFahrerCheckRegalScanGerüstMieterScanTankstellenEK

DGUV Vorschrift 3

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Wiederkehrende Prüfung aller ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel auf ordnungsgemäßen Zustand.

ElektroPrüfManagerLadeCheck

DIN EN 50699

Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte

Konkretes Prüfverfahren und Grenzwerte für die Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte nach DGUV V3.

ElektroPrüfManager

DGUV Vorschrift 68

Flurförderzeuge

Tägliche Einsatzprüfung und wiederkehrende Prüfung von Staplern und anderen Flurförderzeugen.

StaplerStartFahrerCheck

DGUV Grundsatz 308-001

Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen

Anforderungen an Ausbildung, Befähigung und schriftliche Beauftragung von Staplerfahrern.

StaplerStartFahrerCheck

TRBS 1201

Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln

Konkretisiert, wie Prüfungen von Arbeitsmitteln nach BetrSichV zu planen, durchzuführen und zu dokumentieren sind.

ElektroPrüfManagerLadeCheckRegalScanStaplerStart

TRBS 1203

Zur Prüfung befähigte Personen

Definiert, welche Qualifikation eine Person für die Prüfung von Arbeitsmitteln mitbringen muss.

ElektroPrüfManagerRegalScan

DIN EN 15635

Betrieb und Wartung von ortsfesten Regalanlagen

Regelmäßige Regalinspektion durch eine befähigte Person mit Schadensklassifizierung (grün/gelb/rot).

RegalScan

TRBS 2121

Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz / Gerüste

Tägliche Sichtprüfung von Gerüsten durch den nutzenden Betrieb vor jeder Benutzung.

GerüstMieterScan

AwSV

Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen

Betreiber von LAU-Anlagen müssen Eigenkontrollen durchführen und wiederkehrende Sachverständigenprüfungen sicherstellen.

TankstellenEKAbscheiderDigital

TRwS 781 (DWA-A 781)

Tankstellen für Kraftfahrzeuge

Technische Regel für Bau und Betrieb von Tankstellenanlagen mit wassergefährdenden Stoffen.

TankstellenEK

DIN 1999-100

Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten

Betrieb, Wartung und Eigenkontrolle von Öl- und Benzinabscheidern.

AbscheiderDigitalTankstellenEK

DIN 4040-100

Abscheideranlagen für Fette

Betrieb, Wartung und Dokumentation von Fettabscheidern in Gastronomie und Lebensmittelbetrieben.

AbscheiderDigital

F-Gas-VO (EU) 2024/573

Fluorierte Treibhausgase (Kältemittel)

Pflicht zur lückenlosen Führung eines Kältemittel-Logbuchs und zu wiederkehrenden Dichtheitsprüfungen.

FGasLog

ISO 9001

Qualitätsmanagementsysteme

Fordert die Überwachung und Lenkung von Mess- und Prüfmitteln zur Sicherstellung gültiger Messergebnisse.

Prüfmittelverwaltung

DIN 31051

Grundlagen der Instandhaltung

Systematik aus Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Verbesserung für die Instandhaltung von Arbeitsmitteln.

Prüfmittelverwaltung

DIN EN ISO 10012

Messmanagementsysteme

Anforderungen an Mess- und Überwachungsprozesse sowie an die Lenkung von Messmitteln.

Prüfmittelverwaltung

Häufige Fragen zu wiederkehrenden Prüfungen

Die wichtigsten Antworten zu BetrSichV, DGUV V3/V68, DIN EN 15635 und befähigten Personen — kurz zusammengefasst.

Was ist eine befähigte Person nach BetrSichV?

Eine befähigte Person im Sinne der BetrSichV ist eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit über die für die jeweilige Prüfung erforderlichen Fachkenntnisse verfügt (TRBS 1203). Sie prüft Arbeitsmittel vor Inbetriebnahme und in festen Intervallen und dokumentiert die Ergebnisse.

Wie oft müssen ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel geprüft werden?

Anhang 4 der DGUV Vorschrift 3 nennt Richtwerte nach Einsatzumgebung: Baustelle und Einsatz im Freien 3 Monate, feuchte oder nasse Umgebung 6 Monate, Werkstatt und Fertigung 6 Monate, Büro und Verwaltung 12 Monate; ortsfeste Anlagen 4 Jahre. Das sind Ausgangswerte, keine festen Fristen — verbindlich wird das Intervall erst durch die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV in Verbindung mit TRBS 1203. Bei nachgewiesen geringer Fehlerquote darf verlängert, bei erhöhter Belastung muss verkürzt werden.

Welche DGUV Vorschrift gilt für Flurförderzeuge (Stapler)?

DGUV Vorschrift 68 (früher BGV D27) regelt Einsatz und Prüfung von Flurförderzeugen. § 37 schreibt zwei getrennte Prüfungen vor: die arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung durch den Fahrer vor der ersten Inbetriebnahme der Schicht und die mindestens jährliche Prüfung durch einen Sachkundigen, der nach DGUV Grundsatz 308-001 qualifiziert ist (UVV-Prüfung). Die Tagesprüfung ersetzt die jährliche Prüfung nicht.

Wer darf Regalinspektionen nach DIN EN 15635 durchführen?

Regalinspektionen nach DIN EN 15635 müssen durch eine fachkundige Person (Regalinspekteur) durchgeführt werden. Mindestens jährliche Prüfung, bei Beschädigungen sofort. Die Dokumentation erfolgt auf Prüfprotokollen mit Foto-Dokumentation.

Welche Aufzeichnungen sind nach BetrSichV pflicht?

Nach BetrSichV § 14 sind Prüfergebnisse mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Bei Beschädigungen oder Änderungen sofort dokumentieren. Prüfprotokolle enthalten Datum, Prüfgegenstand, Prüfumfang, Prüfergebnis, Nächst-Prüftermin und Unterschrift der befähigten Person.