Normen-Atlas
Welche Norm betrifft welchen Betrieb?
Übersicht der 17 Normen und Verordnungen, die wiederkehrende Prüfpflichten nach BetrSichV und DGUV setzen. Jede mit klarer Pflicht-Aussage und Verweis auf die Tools, die ihre Umsetzung übernehmen.
BetrSichV
Betriebssicherheitsverordnung
Das Dach über allen wiederkehrenden Prüfpflichten: Arbeitsmittel müssen vor Inbetriebnahme und in festen Intervallen durch befähigte Personen geprüft werden.
DGUV Vorschrift 3
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Wiederkehrende Prüfung aller ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel auf ordnungsgemäßen Zustand.
DIN EN 50699
Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte
Konkretes Prüfverfahren und Grenzwerte für die Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte nach DGUV V3.
DGUV Vorschrift 68
Flurförderzeuge
Tägliche Einsatzprüfung und wiederkehrende Prüfung von Staplern und anderen Flurförderzeugen.
DGUV Grundsatz 308-001
Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen
Anforderungen an Ausbildung, Befähigung und schriftliche Beauftragung von Staplerfahrern.
TRBS 1201
Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln
Konkretisiert, wie Prüfungen von Arbeitsmitteln nach BetrSichV zu planen, durchzuführen und zu dokumentieren sind.
TRBS 1203
Zur Prüfung befähigte Personen
Definiert, welche Qualifikation eine Person für die Prüfung von Arbeitsmitteln mitbringen muss.
DIN EN 15635
Betrieb und Wartung von ortsfesten Regalanlagen
Regelmäßige Regalinspektion durch eine befähigte Person mit Schadensklassifizierung (grün/gelb/rot).
TRBS 2121
Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz / Gerüste
Tägliche Sichtprüfung von Gerüsten durch den nutzenden Betrieb vor jeder Benutzung.
AwSV
Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen
Betreiber von LAU-Anlagen müssen Eigenkontrollen durchführen und wiederkehrende Sachverständigenprüfungen sicherstellen.
TRwS 781 (DWA-A 781)
Tankstellen für Kraftfahrzeuge
Technische Regel für Bau und Betrieb von Tankstellenanlagen mit wassergefährdenden Stoffen.
DIN 1999-100
Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten
Betrieb, Wartung und Eigenkontrolle von Öl- und Benzinabscheidern.
DIN 4040-100
Abscheideranlagen für Fette
Betrieb, Wartung und Dokumentation von Fettabscheidern in Gastronomie und Lebensmittelbetrieben.
F-Gas-VO (EU) 2024/573
Fluorierte Treibhausgase (Kältemittel)
Pflicht zur lückenlosen Führung eines Kältemittel-Logbuchs und zu wiederkehrenden Dichtheitsprüfungen.
ISO 9001
Qualitätsmanagementsysteme
Fordert die Überwachung und Lenkung von Mess- und Prüfmitteln zur Sicherstellung gültiger Messergebnisse.
DIN 31051
Grundlagen der Instandhaltung
Systematik aus Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Verbesserung für die Instandhaltung von Arbeitsmitteln.
DIN EN ISO 10012
Messmanagementsysteme
Anforderungen an Mess- und Überwachungsprozesse sowie an die Lenkung von Messmitteln.
Häufige Fragen zu wiederkehrenden Prüfungen
Die wichtigsten Antworten zu BetrSichV, DGUV V3/V68, DIN EN 15635 und befähigten Personen — kurz zusammengefasst.
Was ist eine befähigte Person nach BetrSichV?
Eine befähigte Person im Sinne der BetrSichV ist eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit über die für die jeweilige Prüfung erforderlichen Fachkenntnisse verfügt (TRBS 1203). Sie prüft Arbeitsmittel vor Inbetriebnahme und in festen Intervallen und dokumentiert die Ergebnisse.
Wie oft müssen ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel geprüft werden?
Anhang 4 der DGUV Vorschrift 3 nennt Richtwerte nach Einsatzumgebung: Baustelle und Einsatz im Freien 3 Monate, feuchte oder nasse Umgebung 6 Monate, Werkstatt und Fertigung 6 Monate, Büro und Verwaltung 12 Monate; ortsfeste Anlagen 4 Jahre. Das sind Ausgangswerte, keine festen Fristen — verbindlich wird das Intervall erst durch die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV in Verbindung mit TRBS 1203. Bei nachgewiesen geringer Fehlerquote darf verlängert, bei erhöhter Belastung muss verkürzt werden.
Welche DGUV Vorschrift gilt für Flurförderzeuge (Stapler)?
DGUV Vorschrift 68 (früher BGV D27) regelt Einsatz und Prüfung von Flurförderzeugen. § 37 schreibt zwei getrennte Prüfungen vor: die arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung durch den Fahrer vor der ersten Inbetriebnahme der Schicht und die mindestens jährliche Prüfung durch einen Sachkundigen, der nach DGUV Grundsatz 308-001 qualifiziert ist (UVV-Prüfung). Die Tagesprüfung ersetzt die jährliche Prüfung nicht.
Wer darf Regalinspektionen nach DIN EN 15635 durchführen?
Regalinspektionen nach DIN EN 15635 müssen durch eine fachkundige Person (Regalinspekteur) durchgeführt werden. Mindestens jährliche Prüfung, bei Beschädigungen sofort. Die Dokumentation erfolgt auf Prüfprotokollen mit Foto-Dokumentation.
Welche Aufzeichnungen sind nach BetrSichV pflicht?
Nach BetrSichV § 14 sind Prüfergebnisse mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Bei Beschädigungen oder Änderungen sofort dokumentieren. Prüfprotokolle enthalten Datum, Prüfgegenstand, Prüfumfang, Prüfergebnis, Nächst-Prüftermin und Unterschrift der befähigten Person.